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   VGH Bayern, 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097   

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https://dejure.org/2008,75114
VGH Bayern, 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097 (https://dejure.org/2008,75114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097 (https://dejure.org/2008,75114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 14 ZB 08.30097 (https://dejure.org/2008,75114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht (Iran); Zulassungsantrag; grundsätzliche Bedeutung; exilpolitische Tätigkeit; Sektionsvorsitzender der CPI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 14 ZB 07.30660
    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097
    Danach ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten - selbst bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden - nur dann anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (BayVGH vom 16.10.2007 Az. 14 ZB 07.30241; vom 22.11.2007 Az. 14 ZB 07.30660).
  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 14 ZB 07.30241

    Iran, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, exilpolitische

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097
    Danach ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten - selbst bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden - nur dann anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (BayVGH vom 16.10.2007 Az. 14 ZB 07.30241; vom 22.11.2007 Az. 14 ZB 07.30660).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 3 B 12.07

    Verfolgungsgefahr eines iranischen Staatsangehörigen durch Stellung eines

    Diese Einschätzung wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig geteilt (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Juni 2009 - A 2 A 722.08 -, juris, Rz. 6; Urteil vom 9. Juli 2008, a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 14 ZB 08.30097 -, juris, Rz. 2; Urteil vom 9. Juli 2007 - 14 B 06.30397 -, juris, Rz. 7 f; OVG Bremen, Urteil vom 9. Januar 2008, a.a.O., Rz. 65; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2006, NJW 2006, 3018, 3019; VGH Kassel, Urteil vom 23. November 2005, a.a.O., Rzn. 48 ff., 58; OVG Münster, Beschluss vom 8 September 2005 - 5 A 1342/05.A -, juris, Rz. 5; Beschluss vom 16. April 1999 - 9 A 5338/98.A -, juris, Rz. 10; OVG Saarlouis, Urteil vom 23. Oktober, a.a.O., Rzn. 92 ff; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 2003 - 1 Bf 421/01.A, juris, Rzn. 51 ff.).
  • OVG Bremen, 08.11.2010 - 2 A 209/08

    Wahrscheinlichkeit einer drohenden politischen Verfolgung eines einfachen

    Die Einschätzung, dass (lediglich) Personen, die sich durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen, im Falle einer Rückkehr in den Iran mit asyl- oder abschiebungsschutzrelevanten Repressionen zu rechnen haben, entspricht übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, B. v. 03.06.2009 - 2 A 722.08 - VGH München, B. v. 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097 - OVG Lüneburg, B. v. 03.07.2006, NJW 2006, 318, 319; VGH Kassel, U. v. 23.11.2005 - 11 UE 3311/04.A - OVG Münster, B. v. 08.09.2005 - 5 A 1342/05.A - OVG Saarlouis, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3.00 - OVG Hamburg, U. v. 14.11.2003 - 1 Bf 421/01.A - OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16.09.2009 - 3 B 12.07 -).
  • VG Würzburg, 14.09.2011 - W 6 K 10.30244

    Iran; (wiederholtes) Folgeverfahren; (kein) Wiederaufgreifensgrund; Versäumung

    Von Mitgliedern monarchistischer Exilorganisationen geht nur ein geringeres Bedrohungspotential aus, so dass zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten - auch bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden hiervon - nur dann anzunehmen ist, wenn der Betreffende bei seiner Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkender Regimegegner, erscheinen lässt (so auch BayVGH, U.v. 27.05.2008, Az.: 14 ZB 08.30097).
  • VGH Bayern, 27.10.2009 - 14 ZB 09.30257

    Asylrecht (Iran); rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung; exilpolitische

    Danach ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur dann anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (BayVGH vom 18.7.2001, Az. 19 ZB 96.35512; zuletzt vom 27.5.2008, Az. 14 ZB 08.30097).
  • VG Augsburg, 26.02.2010 - Au 7 K 09.30213

    Iran; Asylfolgeantrag; Veröffentlichung eines Artikels im Internet

    Die erkennende Einzelrichterin schließt sich dieser Einschätzung, die im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs steht (s. etwa Beschlüsse vom 27.10.2009 - Az. 14 ZB 09.30257; vom 27.5.2008 - Az. 14 ZB 08.30097), insbesondere auch insofern an, als für Aktivitäten im Internet in gleicher Weise der Maßstab der Herausgehobenheit bzw. Exponiertheit heranzuziehen ist, wie für sonstige exilpolitische Tätigkeiten (BayVGH vom 22.11.2007 - Az. 14 ZB 07.30660).
  • VG Würzburg, 09.05.2012 - W 6 K 11.30057
    Zudem gelten Emigranten mit untergeordneten Aktivitäten als Mitläufer, von denen schon deshalb keine ernsthafte Gefahr für das Regime ausgeht, weil ihre Aktivitäten nicht auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermögen (vgl. auch BayVGH, U.v. 27.05.2008, Az.: 14 ZB 08.30097; VG Ansbach, U.v. 21.07.2011, Az.: AN 18 K 11.30067, Entscheiderbrief in 10/2011, 4).
  • VG München, 19.01.2011 - M 2 K 10.31028

    Asylfolgeantrag; exilpolitische Betätigung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten auch bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden davon nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. BayVGH vom 27. Mai 2008, Az.: 14 ZB 08.30097, Juris).
  • VG München, 13.01.2011 - M 2 K 10.30890

    Asylfolgeantrag; exilpolit. Bestätigung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten auch bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden hiervon nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. u.a. BayVGH vom 27.5.2008, Az 14 ZB 08.30097, juris).
  • VG München, 12.02.2010 - M 2 K 09.50191

    Iran; exilpolitische Betätigung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten auch bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden davon nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. zuletzt BayVGH v. 27.05.2008, Az. 14 ZB 08.30097).
  • VG München, 24.09.2008 - M 9 K 06.50473

    Iran

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten auch bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörde davon nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (zuletzt BayVGH v. 27.5.2008, Az.: 14 ZB 08.30097 - juris -).
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